Brennpunkt 24. Juni 2024

Krankenhausreformgesetz muss erheblich nachgebessert werden

Eine auskömmliche Finanzierung muss Ziel und Ergebnis der Reform sein. Die Krankenhausreform trifft hierfür nicht die notwendigen Weichenstellungen. Die Vorhaltevergütung verkompliziert das System weiter und führt weder zu einer gesicherten Finanzierung, noch bewirkt sie die vom Gesundheitsminister angestrebte „Entökonomisierung“. Die Vorhaltevergütung braucht einen kompletten Neustart. Für die mit der Krankenhausreform vorgesehene Einführung von Leistungsgruppen fehlt seit Beginn der Reformdiskussionen eine Auswirkungsanalyse des Bundesministers, um die Umsetzbarkeit und Versorgungssicherheit in allen Regionen beurteilen zu können. Die Leistungsgruppen mit ihrem detaillierten Regelungsrahmen führen zu einem weiteren unverhältnismäßigen Bürokratieaufwuchs, ohne dass gleichgerichtete Regelungen entfallen würden. Der Medizinische Dienst erhält weitere Prüfbefugnisse und bestimmt damit ohne externe Kontrollinstanz die Krankenhauspläne der Zukunft. Der zugesagte Bürokratieabbau findet nicht statt; im Gegenteil: die Dokumentations-, Melde- und Prüfbürokratie steigt über alle Maßen an. Dies führt die Krankenhäuser endgültig in den Bürokratieinfarkt.