Aufgaben der HKG
Die HKG vertritt die gemeinsamen Interessen der Hamburger Krankenhäuser in der Gesundheitspolitik auf Bundes- und auf Landesebene. Sie informiert ihre Mitgliedskrankenhäuser fortlaufend über aktuelle Entwicklungen.
Zu den Aufgaben der HKG gehören:
- Vertretung der Interessen der Krankenhäuser in Hamburg und Berlin
- Beteiligung an der Erstellung des Krankenhausplans Hamburg
- Begleitung der Vorbereitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen
- Aushandlung des landesweiten Basisfallwertes für die Hamburger Krankenhäuser
- Beteiligung an den Budgetverhandlungen der Hamburger Krankenhäuser
- Geschäftsführung und/ oder Beteiligung an den Schiedsstellen § 114 SGB V, § 18a KHG und § 36 PflBG
- Beteiligung an der sektorenübergreifenden Landeskonferenz gem. § 90a SGB V
- Beteiligte am erweiterten Landesausschuss gem. § 116b SGB V
- Beratung der Krankenhäuser in allen krankenhausrelevanten Themen
- treuhänderische Durchführung der Ausbildungszuschlagsverordnung
- Beteiligung an der EQS Hamburg und der datengestützten Qualitätssicherung gem. § 137 SGBV
- Durchführung von Informationsveranstaltungen zu krankenhausrelevanten Themen