Vorstand der HKG
Der Vorstand der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft besteht aus zehn Mitgliedern. Die Mitglieder und deren Vertreter werden unter Berücksichtigung der Trägervielfalt jeweils für die Dauer von zwei Jahren von den Krankenhäusern bestellt. Aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder wählt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes den ersten und zweiten Vorsitzenden, ebenfalls für eine Amtszeit von zwei Jahren. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft und legt die politischen Ziele fest.