Ambulante Behandlungen am Krankenhaus sind Alltag
Krankenhäuser behandeln nicht nur stationär und teilstationär. Viele ambulante Behandlungsangebote vervollständigen das Leistungsangebot der Krankenhäuser. Für einzelne Bereiche können Behandlungen „aus einer Hand“ für bestimmte seltene Krankheiten und hochspezialisierte Leistungen am Krankenhaus angeboten werden. Darüber hinaus behandeln Krankenhäuser viele Patienten in ihren Notfallambulanzen ebenfalls ambulant. Manche ärztliche Spezialisten haben die Zulassung, neben ihrer Krankenhaustätigkeit ambulante Behandlungen für bestimmte medizinische Fragestellungen zu erbringen.
Ambulante Operationen am Krankenhaus sind heute Alltag und sollten im Rahmen einer zukunftsweisenden medizinischen Versorgung weiter ausgebaut werden.
Bestimmte Leistungserbringer sind berechtigt, von Patientinnen und Patienten im Vorfeld eines geplanten Eingriffs konsultiert zu werden. Gemäß § 27 SGB V finden Sie die berechtigten Leistungserbringer hier:
Eine Übersicht über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-Teams) finden Sie hier.
An der Not- und Unfallversorgung in Hamburg nehmen 20 Hamburger Krankenhäuser teil. Eine Übersicht über Not- und Unfallversorgung der Krankenhäuser finden Sie hier.