Hamburger Krankenhäuser brauchen finanzielle Sicherheit in der Krise
Hamburgische Krankenhausgesellschaft fordert Liquidität und Budgetgarantie für 2021 und richtet den Blick in die Zukunft
Hamburg, 27. Januar 2021. Die Corona Pandemie bringt die Krankenhäuser an ihre Leistungsgrenzen: Personalausfälle durch erkranktes oder in Quarantäne befindliches Personal, Schließungen von Stationen, Absagen von nicht-dringlichen Operationen. Eine täglich aufs Neue notwendige Umorganisation des Krankenhausbetriebs sowie ein hoher Aufwand durch behördlich angeordnete Schutz- und Isolationsmaßnahmen für die Behandlung COVID-19 Erkrankter stellen die Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden vor enorme Herausforderungen.
Die Krankenhäuser fühlen sich mit ihren Anstrengungen, den täglichen Betrieb und die Patientenversorgung unter diesen Bedingungen aufrecht zu erhalten, von der Bundespolitik allein gelassen.
Bis Ende des vergangenen Jahres konnten die Krankenhäuser auf einen Gesamtjahresausgleich von Erlösen und Kosten vertrauen, doch dieses Instrument ist nun ausgelaufen. Das Regelfinanzierungssystem, nach dem Krankenhäuser eine Fallpauschale für jede Patientenbehandlung abrechnen können, funktioniert in der Pandemie mit den oben beschriebenen Leistungseinschränkungen nicht mehr.
Die Regelungen des deutlich reduzierten zweiten Rettungsschirms ab November 2020 gelten nur für einen Teil der Krankenhäuser und laufen am 28. Februar 2021 bislang ohne Folgeregelung aus. Herr Minister Spahn hat zwar Anfang des Jahres eine „Gehältergarantie“ ausgesprochen, gesetzgeberisches Handeln ist dieser Zusage bislang nicht gefolgt.
Um das Jahr 2021 wirtschaftlich durchstehen zu können, brauchen die Krankenhäuser eine Absicherung ihrer Liquidität und der Budgets.
Jörn Wessel, 1. Vorsitzender der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft: „Ein Krankenhaus unter den aktuellen Corona-Bedingungen zu führen, heißt nicht zu wissen, auf welcher Grundlage das Budget und das Jahresergebnis am Ende des Jahres beruhen werden. Dennoch müssen jeden Tag unmittelbar kostenwirksame Entscheidungen getroffen werden, um die Versorgung aufrecht zu halten - bspw. über den Personaleinsatz. Daher muss der Rettungsschirm schnellstmöglich das Jahr 2021 sichern.“
Um sich auf die Patientenversorgung konzentrieren zu können, müssen die Krankenhäuser außerdem dringend wieder von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, wie bereits in der ersten Welle der Pandemie. So wurden im Frühjahr 2020 kurzfristig die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt. Es ist den Krankenhäusern nicht vermittelbar, dass ebendiese Pflegepersonaluntergrenzen zum 1. Februar 2021 noch auf weitere, große Fachabteilungen, wie Innere Medizin und Chirurgie, ausgeweitet werden sollen. Dies verschärft den Personalmangel noch und vermehrt die Dokumentation. Ebenfalls, wie in der ersten Welle, muss die Prüfquote des Medizinischen Dienstes wieder auf fünf Prozent beschränkt werden. Pflegekräfte und Ärzte müssen in dieser Krisensituation von überflüssiger Bürokratie befreit werden.
Über die kurzfristig notwendigen Instrumente zur Pandemiebewältigung hinaus, zeichnet sich ein dringender grundlegender Reformbedarf der Krankenhausfinanzierung ab. Eine wesentliche Erkenntnis ist heute bereits festzuhalten: Die Krankenhäuser als Rückgrat der medizinischen Versorgung müssen für die notwendige Vorhaltung von Intensivbetten, Notfallaufnahmen, Kreissälen u.v.m. einen garantierten Budgetanteil erhalten. Die rein leistungsbezogene Vergütung mit Fallpauschalen kann solche versorgungsnotwendigen Strukturen eines Krankenhauses nicht hinreichend finanzieren und wird dem tatsächlichen Bedarf daher nicht gerecht. Ausführlich sind die Positionen der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft dazu in den Forderungen 2021 (Anlage) erläutert.
Jetzt ist zur Absicherung der medizinischen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser jedoch kurzfristiger Handlungsbedarf gegeben. Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft fordert daher:
- kurzfristige Liquiditätssicherung, die sich am konkreten Leistungsgeschehen und der damit verbundenen Erlöslage der einzelnen Krankenhäuser im Vergleich zum Jahr 2019 orientiert. Am Ende des Jahres 2021 wird verpflichtend ein Ganzjahresausgleich bezogen auf das Jahr 2019 mit einem Ausgleichssatz von 85 Prozent durchgeführt.
- wirtschaftliche Absicherung für das gesamte zweite Jahr der Pandemie für alle Krankenhäuser und alle Leistungsbereiche
- Entlastung von nicht zwingend notwendigen Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen. Insbesondere die Pflegepersonaluntergrenzen und deren Dokumentation sind mit sofortiger Wirkung für 2021 für alle Krankenhäuser auszusetzen. Keine Erweiterungen dieser Vorschriften!
- die Prüfquote des Medizinischen Dienstes muss auch für das Jahr 2021 auf maximal 5 Prozent beschränkt werden
- das 5-Tage-Zahlungsziel der Krankenkassen für die Begleichung von Krankenhausrechnungen ist dauerhaft beizubehalten
Zur Umsetzung muss nun zügig das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.