Fr, 12.04.2024

Spezielle sektorengleiche Vergütung gemäß § 115f SGB V – Hybrid DRG am 12. April 2024

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 21. Dezember 2023 die „Verordnung einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V)“ nach § 115f SGB V vorgelegt. Seit dem 1. Januar 2024 kommen danach zwölf Hybrid-DRGs zur Anwendung. Die Vergütung liegt durchschnittlich bei 68,4 % der bisherigen aG-DRG. Am 6. Februar 2024 hat die Selbstverwaltung die dazugehörigen Umsetzungsvereinbarungen getroffen. Zum 1. Mai 2024 sollen danach erstmals Abrechnungen vorgenommen werden können. Für das Jahr 2025 sollen bis zu 55 weitere Hybrid-DRGs hinzukommen. Darunter die zweithäufigste Leistung in deutschen Krankenhäusern (G67C). Hieraus ergeben sich zahlreiche Prozessänderungen und neue strategische Ausrichtungen.
Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Neuregelungen zur sektorengleichen Behandlung und Vergütung nach § 115f SGB V sowie deren Auswirkungen auf die Krankenhausbehandlung und die dadurch notwendigen Prozessveränderungen.

Die HKG Health Services GmbH bietet hierzu am Freitag, dem 12. April 2024, in der Zeit von 9:30 bis 12:00 Uhr, ein Online-Seminar via Zoom an. Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Neuregelungen und deren Finanzierung sowie Ansätze zu notwendigen Prozessveränderungen.

Als Referenten konnten wir Herrn Dipl.-Betriebswirt Ingo Seip, Leiter Krankenhausfinanzierung, DGD-Stiftung, Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband, Marburg gewinnen.

Kosten: € 121,85 zzgl. 19 % MwSt (€ 23,15) = € 145,00 Gesamtbeitrag.

Das vollständige Seminarprogramm finden Sie im beigefügten Programmflyer.

Datum der Veranstaltung

12. April 2024

Ort der Veranstaltung

Online-Veranstaltung

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